Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Ivica Skender, Hofstr. 3, 57520 Kausen
Aushang seit 17.06.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Raimundas Simanavicius, Raiffeisenstr. 1, 57641 Oberlahr
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Patrick Florian Sparkuhl, Donnenstr. 6, 57539 Etzbach
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Bruno und Elisabeth Sehr, Fiersbacher Str. 32, 57635 Hirz-Maulsbach
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Kamil Mateusz Scheffler, Auf dem Häslich 16, 57555 Brachbach
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für icb UG (haftungsbeschränkt)Hauptstr. 2056479 Liebenscheid
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Frau Priwan Hilger, Hellerstr. 9, 57518 Alsdorf
Aushang seit 12.06.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Sophie Elise Rosalinde Hähnel, Im Schlag 6, 57629 Kundert
Aushang seit 12.06.2024