Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Kevin Hewelt, Donnenstr. 25, 57539 Etzbach
Aushang seit 28.11.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Davide Carducci, Steinsbergstr. 12Whg. 8, 56477 Rennerod
Aushang seit 14.11.2024
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Daniel Bizniciuc und Olga Pavliuc-Bizniciuc, Ulmenweg 8, 57610 Altenkirchen
Aushang seit 11.11.2024