Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für LACE INFRA Deutschland GmbH, St.-Huberter-Str. 89, 47906 Kempen
Aushang seit 17.12.2025
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für icb UG (haftungsbeschränkt), Hauptstr. 20, 56479 Liebenscheid
Aushang seit 10.12.2025
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Wenjie Jin, Hauptstr. 52, 57537 Hövels
Aushang seit 04.12.2025