Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Marc Hombach, Behringstr. 9, 57537 Wissen
Aushang seit 09.09.2025
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Veronika Schirmer, Burgwiesenstr. 1, 57610 Michelbach
Aushang seit 04.09.2025
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Sascha Ortseifer, Talstr. 5, 57647 Nistertal
Aushang seit 02.09.2025