Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Ilie-Catalin und Lenuta-Antita Rusu, Hauptstr. 30, 56479 Oberrod
Aushang seit 08.05.2026
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Waldemar Bender, Industriestr. 6, 56457 Westerburg
Aushang seit 20.04.2026
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für Waldemar Bender, Industriestr. 6, 56457 Westerburg
Aushang seit 20.04.2026