Die Einkommensteuererklärungen werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet.
Aktuell (06.11.24) werden im Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg die Einkommensteuererklärungen 2023 der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Rentnerinnen/Rentner (Steuernummernkreise 02/500/… bis 02/595/…) mit dem Eingangsdatum aus der Kalenderwoche 35/2024 bearbeitet.
Die Dauer vom Bearbeitungstag der Steuererklärung bis zur Bekanntgabe des Steuerbescheids beträgt zwischen 2 – 3 Wochen.
Aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.
Bitte beachten Sie, das der Bearbeitungsstand der anderen Steuernummernkreise (z. B. für Gewerbetreibende, Freiberufler, Fälle mit Vermietung und Verpachtung) abweichend ist.
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Bankverbindung
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IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC-Code: MARKDEF157
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte und Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer - Änderungsanzeigen
Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer - Änderungsanzeigen nach § 228 Absatz 2 Bewertungsgesetz (BewG) per Allgemeinverfügung
Siehe hierzu auch die Presseinformation vom 15.08.2024.
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